Anforderung belegen
Die geforderte Klassierung muss aus Projekt, Bewilligung oder Fachplanung hervorgehen.
Gipserleistung in Zürich
Brandschutz entsteht nicht durch eine einzelne rote oder besonders harte Platte. Klassifizierung, Unterkonstruktion, Beplankung, Befestigung, Fugen und Durchdringungen müssen zum nachgewiesenen System gehören. In der Schweiz geben VKF-Grundlagen, Brandschutzkonzepte und die Bewilligung die Anforderungen vor – die Ausführung folgt einem geprüften Gesamtaufbau.
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F30 und F90 stammen aus der deutschen Norm DIN 4102 und werden auch in der Schweiz oft gesucht. Die Schweizer VKF-Brandschutzvorschriften arbeiten mit der europäischen Klassifizierung nach SN EN 13501-2: EI 30, EI 60 oder EI 90. Die Zahl nennt die Minuten, während derer das Bauteil im Brandfall den Raumabschluss (E) und die Wärmedämmung (I) sicherstellt; bei tragenden Bauteilen kommt die Tragfähigkeit (R) hinzu, etwa REI 60.
T30 bezeichnet in Deutschland eine Feuerschutztür. Eine Brandschutzwand in EI 30 nützt wenig, wenn Tür, Kabeldurchführung oder Revisionsklappe nicht dieselbe Anforderung erfüllen. Welche Klasse verlangt ist, steht im Brandschutzkonzept oder in den Bewilligungsunterlagen – nicht in der Produktbeschreibung einer Platte.
Gips enthält chemisch gebundenes Kristallwasser, rund ein Fünftel seines Gewichts. Im Brandfall verdampft dieses Wasser und hält die Temperatur auf der brandabgewandten Seite so lange bei rund 100 °C, bis die Platte entwässert ist. Brandschutzplatten mit Glasfaseranteil halten ihr Gefüge dabei länger zusammen als Standardplatten.
EI 90 entsteht deshalb nicht durch eine einzelne dickere Platte, sondern durch einen geprüften Systemaufbau: in der Regel mehrlagige Beplankung, definierte Profile und Befestigungsabstände, eine nicht brennbare Hohlraumdämmung und abgeschottete Anschlüsse. Nur wenn Ausführung und Systemnachweis übereinstimmen, gilt die Klassierung.
Passt das zu Ihrem Projekt?
Diese Beispiele helfen bei der ersten Auswahl. Der passende Aufbau wird am konkreten Objekt festgelegt.
Was gemacht wird
Der genaue Ablauf hängt von Bestand, Fläche und gewünschtem Ergebnis ab.
Anforderung und Bauteil erfassen
Nachgewiesenen Systemaufbau bestimmen
Schnittstellen koordinieren
Ausführung und Dokumentation systemgerecht abschliessen
Durchdringungen und Anschlüsse nach Vorgabe abdichten
Vor der Offerte
Je klarer Untergrund, Nutzung und Zieloberfläche beschrieben sind, desto besser lässt sich der passende Aufbau vergleichen.
Die geforderte Klassierung muss aus Projekt, Bewilligung oder Fachplanung hervorgehen.
Einzelne Produkte erlauben keine Aussage über EI- oder REI-Leistungen des gesamten Bauteils.
Leitungen, Dosen, Türen und Anschlüsse sind Teil des Nachweises und dürfen nicht improvisiert werden.
Systemzertifikate, Prüfberichte und Montageanleitungen des Herstellers müssen beim Aufbau vorliegen. Jede Abweichung kann die Klassierung ungültig machen.
Wichtig: Brandschutzklassen dürfen nur für einen projektspezifisch nachgewiesenen Gesamtaufbau genannt werden.
Kosten & Umfang
Pauschale Quadratmeterpreise sind nur vergleichbar, wenn Aufbau und Nebenarbeiten gleich definiert sind.
In Stadt und Kanton
Bei Umbauten sollte die Brandschutzanforderung vor der Offerte aus Konzept oder Bewilligungsunterlagen übernommen werden. Produktnamen allein reichen nicht als Vorgabe.
Die Klassierung muss durch das vollständige, projektspezifische System belegt sein; erforderliche Fachplanung kann nicht durch eine Ausführungsbeschreibung ersetzt werden. Brandschutzkonzepte in Mehrfamilien- und Gewerbehäusern sind vorab beizuziehen.
Schneller zur passenden Offerte
Sie müssen noch nicht alles wissen. Senden Sie, was bereits vorhanden ist; Fotos sind freiwillig.
Häufige Fragen
Gips ist nicht brennbar bzw. brandschutztechnisch günstig, doch die geforderte Klassierung gilt nur für einen geprüften Gesamtaufbau.
Je nach Projekt ergeben sich Vorgaben aus Bewilligung, Brandschutzkonzept oder Fachplanung. Diese Grundlage muss vor der Offerte klar sein.
Die Bezeichnung beschreibt eine nachgewiesene Feuerwiderstandsdauer und definierte Leistungskriterien des vollständigen Bauteils. Welche Klasse konkret verlangt ist, steht im Brandschutzkonzept oder in den Bewilligungsunterlagen.
Ja, wenn die Ausführung dokumentiert und der Systemaufbau nachvollziehbar ist. Deshalb gehören Montagenachweise, verwendete Materialien und Details der Durchdringungen zu einem sauberen Abschluss.
Gipsplatten sind nicht brennbar und schützen durch ihr gebundenes Kristallwasser, das im Brandfall verdampft. Eine Brandschutzklasse wie EI 30 oder EI 90 erreicht aber nur ein geprüfter Gesamtaufbau aus passenden Platten, Profilen, Dämmung und Anschlüssen – nicht eine einzelne Platte.
Beides sind Begriffe aus der deutschen Norm DIN 4102: F30 bezeichnet ein feuerhemmendes Bauteil wie eine Wand, T30 eine feuerhemmende Tür. In der Schweiz werden beide nach SN EN 13501-2 klassiert, eine feuerhemmende Wand oder Tür etwa als EI 30.
Brandschutzkonstruktionen dürfen nur fachgerecht und nach den Herstellervorgaben ausgeführt werden. Die Nachweispflicht liegt beim Projekt; die Ausführung folgt dem dokumentierten, geprüften System.
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