Fördersätze & Dämmstoff-Vorgaben Kanton Zürich 2026
Die kantonale Energieförderung knüpft Beiträge an präzise U-Wert-Grenzwerte und zugelassene Dämmsysteme.
| Fördermassnahme / Dämmstoff | Vorgabe, Richtwert & Förderbeitrag Kanton Zürich |
|---|---|
| Massnahme M-01 (Fassade gegen Aussenklima) | ca. CHF 60–70 pro m² gedämmte Fassadenfläche |
| Geforderter U-Wert nach Sanierung | U ≤ 0.20 W/(m²K) zwingend einzuhalten (SIA 380/1) |
| Mindest-Gesuchssumme | Ab CHF 3'000 Gesamtförderbeitrag pro Vorhaben |
| GEAK Plus Beratungsbericht (Zusatzförderung) | Zusätzlicher Pauschalbeitrag von ca. CHF 1'000–1'500 |
| Dämmstoff EPS (z.B. Swisspor Lambda) | Wärmeleitfähigkeit λ ≈ 0.031 W/mK | ca. 14–18 cm Stärke nötig |
| Dämmstoff Steinwolle (Mineralwolle) | λ ≈ 0.034 W/mK | Brandschutzklasse RF1 (unbrennbar) | ca. 16–20 cm Stärke |
| Aerogel-Hochleistungsdämmputz (z.B. Fixit 222) | λ ≈ 0.028 W/mK | Ideal bei Denkmalschutz | 40–80 mm Putzstärke |
Stand der Förderkonditionen: 2026. Förderbeiträge sind abhängig von den verfügbaren Mitteln des kantonalen Förderprogramms Energie. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn rechtsgültig eingereicht und bestätigt sein.
Das Zürcher Förderprogramm Energie: Konditionen der Massnahme M-01
Das kantonale Förderprogramm Energie speist sich aus der CO2-Abgabe des Bundes und kantonalen Mitteln. Die zentrale Massnahme für die Gebäudehülle ist die Massnahme M-01 (Wärmedämmung von Fassade und Dach).
Gefördert wird die Dämmung von bestehenden, beheizten Gebäuden mit Baubewilligung vor dem Jahr 2000. Der Kanton Zürich entrichtet typischerweise einen Förderbeitrag von rund CHF 60 bis CHF 70 pro Quadratmeter gedämmter Fassadenfläche. Voraussetzung ist, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des sanierten Bauteils maximal 0.20 W/(m²K) beträgt. Bei einer ungedämmten Altbauwand aus Backstein bedeutet dies in der Praxis eine Dämmstoffdicke von rund 14 bis 18 Zentimetern moderner Dämmung.
Die goldene Regel: Gesuchseingabe zwingend VOR Baubeginn
Der häufigste und kostspieligste Fehler von Bauherren ist ein zu früher Arbeitsstart. Die Förderrichtlinien des Kantons Zürich sind unmissverständlich: Förderbeiträge werden ausnahmslos verweigert, wenn vor der formellen Gesuchseinreichung und der behördlichen Eingangsbestätigung mit den Bauarbeiten begonnen wurde.
Als Baubeginn gilt bereits das Aufstellen des Fassadengerüsts oder das Abschlagen alter Putzschichten. Die Vergabe des Auftrags an einen Gipser- oder Fassadenbetrieb darf zwar erfolgen, die Arbeiten vor Ort dürfen jedoch erst starten, sobald die Bestätigung der kantonalen Energiefachstelle vorliegt.
- Schritt 1: Energieberatung und energetische Vorberechnung (U-Wert-Nachweis durch Planer oder Gipserfachbetrieb)
- Schritt 2: Einreichung des Fördergesuchs online über das kantonale Portal (energiefoerderung.zh.ch)
- Schritt 3: Erhalt der Bestätigung / Beitragszusicherung des Kantons Zürich
- Schritt 4: Ausführung der Dämm- und Putzarbeiten durch das beauftragte Unternehmen
- Schritt 5: Einreichen der Abschlussdokumentation (Unternehmerrechnungen und Fachbauleiterbestätigung) zur Auszahlung
GEAK und GEAK Plus: Warum sich der Beratungsbericht doppelt lohnt
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bewertet die Energieeffizienz der Gebäudehülle und der Haustechnik auf einer Skala von A bis G. Bei einem GEAK Plus analysiert ein zertifizierter Experte das Gebäude vor Ort und erarbeitet drei massgeschneiderte Sanierungsvarianten.
Der Kanton Zürich fördert die Erstellung eines GEAK Plus mit einem separaten Pauschalbeitrag von ca. CHF 1'000 bis CHF 1'500. Für umfassende Sanierungen oder bei der Beantragung von Bonusstufen bei Gesamtsanierungen ist ein GEAK Plus ohnehin Voraussetzung.
Materialwahl an Zürcher Fassaden: EPS, Steinwolle oder Aerogel?
Welches Wärmedämmverbundsystem (WDVS) zum Einsatz kommt, hängt von Brandschutz, Bauphysik und Ästhetik ab:
Expandiertes Polystyrol (EPS, z.B. graue Lambdaplatten) ist der wirtschaftlichste Standard mit sehr guten Dämmwerten. Bei Gebäuden mittlerer Höhe (über 11 Meter) verlangt die VKF-Brandschutznorm jedoch unbrennbare Brandriegel aus Steinwolle.
Steinwolleplatten sind mineralisch, diffusionsoffen und erreichen die höchste Brandschutzklasse RF1 (nicht brennbar). Zudem bieten sie hervorragenden Schallschutz gegen Strassenlärm in Zürcher Wohnquartieren.
Aerogel-Dämmputze (z.B. Fixit 222) oder Vakuum-Isolationspaneele kommen zum Zug, wenn historische Fassadengliederungen, enge Grenzabstände oder der Denkmalschutz keine dicken Plattenaufbauten erlauben. Aerogel dämmt bei halber Schichtstärke doppelt so gut wie Standarddämmstoffe.
Baurecht in Zürich: Grenzabstände nach PBG § 270
Wer eine bestehende Fassade dämmt, vergrössert den Baukörper nach aussen. Im Kanton Zürich regelt § 270 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) eine entscheidende Erleichterung: Für nachträgliche Wärmedämmungen dürfen bestehende Grenzabstände und Baulinien um die Dicke der Dämmung (bis maximal 20 cm) rechtmässig unterschritten werden, ohne dass eine nachbarliche Näherbaurechts-Dienstbarkeit erforderlich ist.
Häufige Fragen
Kann der Gipser das Fördergesuch rückwirkend einreichen?
Nein, eine rückwirkende Förderung ist im Kanton Zürich gesetzlich ausgeschlossen. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn (inklusive Gerüstmontage) online eingereicht und vom Kanton bestätigt worden sein.
Wie hoch ist die Mindestfördersumme im Kanton Zürich?
Ein Fördergesuch für die Massnahme M-01 wird ab einem Mindestförderbeitrag von CHF 3'000 bewilligt. Bei einem Ansatz von ca. CHF 60 bis CHF 70 pro m² entspricht dies einer gedämmten Mindestfläche von rund 45 bis 50 Quadratmetern.
Müssen Fördergelder als Einkommen versteuert werden?
Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen mindern in der Steuererklärung die abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten. Im Gegenzug können aber die gesamten verbleibenden Sanierungskosten vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen bei Bund und Kanton abgezogen werden.
Welche Dämmstärke braucht man für den U-Wert von 0.20 W/m²K?
Auf einem typischen ungedämmten Schweizer Zweischalenmauerwerk oder Backsteinmauerwerk der 1960er- bis 1980er-Jahre benötigt man in der Regel ca. 14 bis 18 cm Hochleistungs-EPS (λ 0.031) oder ca. 16 bis 20 cm Steinwolle (λ 0.034), um den geforderten U-Wert sicher zu unterschreiten.
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Quellen und weiterführende Informationen
- Energie-Förderprogramme – Kanton Zürich
- Förderung für energetische Sanierungen – Das Gebäudeprogramm
Quellen geprüft am 18. September 2026.